Die Schülerleistungen in der Grundschule sollen künftig nicht mehr von unseren Lehrkräften, sondern von den Eltern der Kinder beurteilt werden. Die SPD hat dies in ihrem Dringlichkeitsantrag in der letzten Plenarsitzung gefordert. Sie bemängelt das bewährte bayerische Übertrittsverfahren nach der vierten Klasse. Wieder einmal ein Versuch, unser Bildungssystem schlecht zu reden.
Dieses Mal musste ein Gutachten eines Professors aus Bochum herhalten. Das Ziel des SPD-Dringlichkeitsantrags: die Schulwahl nach der Grundschule soll künftig ausschließlich den Eltern überlassen werden. Die verbindliche Übertrittsempfehlung der Lehrkräfte halten sie für verfassungswidrig. Dabei haben sie allerdings das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur unvollständig zitiert. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Möglichkeit von Bewertungen durch die Schule und den Staat nämlich nicht verfassungswidrig. Die Bayern-SPD misstraut der Bewertung der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die mit den Schülerinnen und Schülern zwei Jahre ihrer Schullaufbahn verbringen. Ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass die Begründung des Antrages – der Einfluss von sekundären Herkunftseffekten – nicht Ursache des Übertrittsverfahrens ist. Den Dringlichkeitsantrag hat die CSU-Fraktion einstimmig abgelehnt.