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Hilfsprogramm der Bayerischen Staatsregierung zur Entschädigung für Frostschäden

29.09.2018

Der Frost im April hatte schwere Ertragseinbußen im Obstanbau zur Folge. Deswegen hat die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Hilfsprogramm mit Entschädigungen beschlossen. Bereits im Vorfeld der Ausarbeitung dieses Hilfsprogrammes habe ich mich darüber mit unserem Landwirtschaftsminister Helmut Brunner ausgetauscht. Obstbauern aus unserer Region hatten mir ihre Sorgen aufgrund der drastischen Ausfälle der diesjährigen Ernte geschildert. Daraufhin habe ich mich in München für Entschädigungszahlungen stark gemacht. Es war mir ein besonderes Anliegen, unsere Obstbauern zu unterstützen.

Das nun beschlossene Hilfsprogramm sieht Entschädigungen bis zu 50.000 Euro, in Härtefällen sogar bis zu 150.000 Euro vor. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Ernteertrag aufgrund des Frostes um mindestens 30% niedriger ausgefallen ist, als im Schnitt der vorangegangenen Jahre. Als Vergleich dient ein Dreijahresdurchschnitt auf Grundlage der Jahre 2012 bis 2016. Der jeweils höchste und niedrigste Jahreswert binnen dieser fünf Jahre wird dabei nicht berücksichtigt.
Die Antragsunterlagen sind nun ausgearbeitet, so dass ab sofort Anträge gestellt werden können.
 
Link zu den Antragsunterlagen


Die wichtigsten Fakten zum Hilfsprogramm:
 
  • Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
  • In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist aller-dings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
  • Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.
  • Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Erntemengen mindestens 30% niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre

Abgeordnetenbüro Michael Hofmann

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