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Änderungen im Feuerwehrwesen

„Weilersbacher Runde“ mit Innenminister hat sich gelohnt

21.05.2025

Verbesserungen der Mittel für Feuerwehren, die Anhebung des Dienstalters der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte und eine Neuregelung des Beschaffungswesen bei großen Feuerwehrfahrzeugen waren damals die Hauptthemen. Aus der großen Diskussionsrunde mit den Feuerwehrführungskräften aus dem Landkreis im Vorfeld der Landtagswahl 2023 in Weilersbach zieht Stimmkreisabgeordneter Michael Hofmann nach über eineinhalb Jahren ein überaus positives Resümee: „Viele Anregungen und Wünsche an die Politik sind bereits umgesetzt“. Hofmann hatte damals die Kommandanten der Landkreiswehren und die Kreisfeuerwehrführung mit Kreisbrandrat Oliver Flake zu einem gemeinsamen Austausch mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann im August 2023 eingeladen. „Bei vielem, was wir in der `Weilersbacher Runde` besprochen haben, ist bereits ein Haken dran und konnte realisiert werden. Die Forderungen an den Innenminister waren überaus konstruktiv“, so der Landtagsabgeordnete. 

Einer der Kernpunkte war die Aufstockung der Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen sowie den Bau von Feuerwehrhäusern. „Dazu wird die Feuerwehrförderung ab 2025 auf über 22 Millionen Euro erhöht. Von diesem zusätzlichen Mitteln profitieren besonders kleinere Feuerwehren im ländlichen Raum. Denn der Festbetrag bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses wird auf 160.000 Euro angehoben. Und zwar für den ersten und zweiten Stellplatz der jeweiligen Feuerwehr, erläutert Hofmann. Auch bei der Förderung von Standardfahrzeugtypen profitieren Feuerwehren. Es handelt sich um Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF (mit Atemschutz), Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasserbeladung TSF-W, Mittlere Löschfahrzeuge MLF und Löschgruppenfahrzeuge LF10, wo die Mittel um 25 % erhöht werden.

Eine weitere Neuerung, über die sich vor allem Städte und Gemeinden freuen werden, betrifft ebenfalls den Baubereich: während bisher vor allem der Neubau von Feuerwehrhäusern massiv durch den Freistaat Bayern gefördert wurde, gilt das jetzt auch für eine Generalsanierung. „Wir fördern zu denselben Festbeträgen neuerdings auch diese Sanierungen“, stellt Hofmann heraus.

Noch nicht ganz in trockenen Tüchern ist die Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst. „Hier sind wir kurz vor dem Abschluss einer Anpassung. Der Dienst soll jetzt nicht mehr automatisch mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden. Er wird sich an das jeweils geltende gesetzliche Renteneintrittsalter orientieren“, informiert Hofmann. Die gewünschte Neuregelung hat das Kabinett nach einer Verbandsanhörung bereits abgesegnet, nun wird über den Gesetzentwurf im Landtag beschlossen. Hofmann rechnet mit einer positiven Entscheidung.

Ein „besonderer Wunsch“ von Kreisbrandrat Oliver Flake beim damaligen Treffen mit Innenminister Joachim Herrmann war die Möglichkeit einer zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Im Idealfall könnten dadurch Kosten gesenkt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. „Zu dieser zusätzlichen Möglichkeit der Beschaffung haben wir in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband nun ein Versuchsprojekt gestartet. Inwieweit sich dann dadurch Einsparpotentiale ergeben, wird man sehen“, erläutert MdL Hofmann die weitere Vorgehensweise.  

„Wir haben so einiges abgearbeitet. Zwei wichtige Punkte sind noch mitten im politischen Prozess und kurz davor, ebenfalls realisiert zu werden. Die `Weilersbacher Runde` ist für mich ein Paradebeispiel, wie Demokratie funktionieren kann“, so Hofmann abschließend.  

 

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