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Geschwindigkeitsbegrenzung A73 bei Forchheim

02.04.2019

Forchheim.                Es gibt weder einen Streit noch Unklarheiten darüber, wer die Wiedereinführung eines Tempolimits auf der A73 bei Forchheim realisieren kann. „Zuständig für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bayerischen Autobahnen ist der bayerische Staatsminister des Innern“, stellt der Forchheimer Landtagsabgeordnete Michael Hofmann klar. „Er war bereits früher dafür zuständig und ist es auch jetzt noch“. Hierzu sei auch auf die gemeinsame Pressemitteilung des Abgeordneten und des Vorsitzenden der Forchheimer CSU-Stadtratsfraktion, Udo Schönfelder vom 7. Februar 2019 verwiesen. Um Licht in das Dunkel zu bringen, skizziert Hofmann ausdrücklich auch nochmals den Werdegang.

Zunächst hieß es, Umweltminister Thorsten Glauber habe sich der Sache in eigener Zuständigkeit angenommen. Dieser musste dann später klarstellen, er sei dafür nicht zuständig und verwies auf den Staatsminister für Bau und Verkehr, Hans Reichhart. Zuletzt brachten die Abgeordneten Sebastian Körber und Ursula Sowa zusätzliche Verwirrung ins Spiel, in dem sie über die Zuständigkeit des Bundes spekulierten. Bereits in der Pressemitteilung vom 07. Februar sowie in einer Veranstaltung am 24. März mit Staatsminister Reichhart in der Gemeinde Eggolsheim hatte Landtagsabgeordneter Michael Hofmann Aufklärung betrieben: zuständig für die Finanzierung der Bundesautobahnen ist der Bund. Dieser muss das Geld bereitstellen, damit Planungen und Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden können. Die Planungen und der Ausbau von Bundesautobahnen erfolgt in Zuständigkeit des Freistaats Bayern. Hierfür ist das Bauministerium des Staatsministers Reichhart zuständig, für den Landkreis Forchheim die Autobahndirektion Nordbayern. Also zum Beispiel das Aufbringen von Flüsterasphalt, der Aufbau von Lärmschutzwänden und -wällen und der Streckenausbau erfolgt durch die Autobahndirektion. Die Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, worunter auch Geschwindigkeitsbegrenzungen fallen, ist wiederum in der Zuständigkeit des Innenministers. Über diese Veranstaltung berichteten die Tageszeitungen im Forchheimer Raum allerdings nicht, es hätte aber sicherlich zur Aufklärung beigetragen.

Hofmann stellt klar, dass Staatsminister Joachim Herrmann selbstverständlich mit der Sache befasst ist. Die Unterstellungen seitens der Grünen sind absolut haltlos und an den Haaren herbeigezogen. „Anstatt Bilder von Autobahnbrücken zu machen und diese öffentlichkeitswirksam zu verkaufen, weil die Grünen auf einen bereits fahrenden Zug aufspringen wollen, hätten sie sich besser einfach an den Staatsminister gewandt und nachgefragt“, ärgert sich Hofmann. Nachhaltige, verlässliche Politik sehe jedenfalls anders aus.

Hofmann berichtet weiter darüber, dass er sich sowohl mit dem Staatsminister Joachim Herrmann als auch mit der Autobahndirektion Nordbayern in einem ständigen Austausch befinde. Allerdings warnt Hofmann vor Flickschusterei. Denn auch in Bammersdorf (Markt Eggolsheim) gäbe es inzwischen Beschwerden über den Lärm, der von der Autobahn ausgehe. Hofmann fordert daher ein Gesamtkonzept entlang der A73. „Meine Haltung ist nach wie vor: keine zwei-Klassen-Gesellschaft!“. Allerdings hinke der von den Grünen angestellte Vergleich zwischen Erlangen und Forchheim. Dort gäbe es teilweise keinen Lärmschutz und auch ein höheres Verkehrsaufkommen, weshalb dortige Geschwindigkeitsbegrenzungen sich nicht ohne weiteres übertragen ließen. Hofmann verweist jedoch auf den Streckenabschnitt zwischen Fürth-Ronhof und Erlangen-Eltersdorf. Dort sei in unmittelbarer Autobahnnähe keinerlei Wohnbebauung erkennbar. Dennoch bestehe dort, wenn auch ohne Lärmschutzwand, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Daher habe er die Autobahndirektion Nordbayern gebeten, eine umfassende Prüfung der Lärmschutzmaßnahmen anzugehen. Dies wurde ihm von der Autobahndirektion Nordbayern auch zugesagt. Das Verfahren laufe also bereits, so Hofmann. Derzeit gäbe es keinen Grund zu populistischem Aktionismus. Angeordnete Maßnahmen müssten Recht und Gesetz entsprechen, sonst erreiche man gar nichts. Er verwies insoweit darauf, dass es immer wieder Klagen von Autofahrern gegen geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen gäbe, die von Gerichten bei unzureichender Begründung auch durchaus aufgehoben werden könnten.

„Dass viele Köche den Brei verderben, ist ja allgemein bekannt. Aber dass zu viele eingeschaltete Abgeordnete die Menschen verunsichern, sollte in Zukunft vermieden werden“, so das Fazit des Stimmkreisabgeordneten. „Alle wollen eine Wiedereinführung eines Tempolimits erreichen, dann sollten wir auch alle am richtigen Strang ziehen, damit wir den betroffenen Menschen zeitnah helfen können“, so Hofmann abschließend. 

 

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