Die Planungen für die Sanierung des Franziskanerklosters in Gößweinstein können weitergeführt werden. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat dafür grünes Licht gegeben. Stimmkreisabgeordneter Michael Hofmann war als Mitglied des Haushaltsausschusses im Vorfeld der Sitzung aktiv und warb um Zustimmung. „Letztlich hat der Ausschuss der Fortsetzung der Planungen ohne Gegenstimme zugestimmt“, freut sich Hofmann über diesen großen Schritt. „Das heißt nicht“, so Hofmann weiter, „dass morgen schon die Baufahrzeuge anrollen.“. Immerhin gehe es um Sanierungskosten in Höhe von rund 6,5 Millionen, die der Freistaat Bayern dafür eingeplant hat. Einen Teil der anfallenden Kosten soll die Erzdiözese übernehmen, da die staatseigene Klosteranlage von Franziskanermönchen bewohnt wird. Über die konkrete Summe wird noch verhandelt.
„Die Bedeutung des Klosters und der Franziskanermönche für Gößweinstein und die Fränkische Schweiz kann eigentlich gar nicht überschätzt werden“, hebt Hofmann die Bedeutung der weiteren Maßnahmen hervor. Den Verantwortlichen in der Gemeinde und der Erzdiözese ist er dankbar, dass sie aktiv geworden sind. Frühzeitig hatte auch der frühere 1. Bürgermeister und heutige Kirchenpfleger Georg Lang den Forchheimer Landtagsabgeordneten Hofmann eingeschaltet. Lang hatte dem Abgeordneten deutlich gemacht, dass von einer schnellstmöglichen Sanierung der Verbleib der Franziskaner in Gößweinstein abhängt. „Die Franziskaner sind für die Wallfahrt und unsere Pfarrei von existentieller Bedeutung“, unterstreicht der Kirchenpfleger. „Gößweinstein mit der Basilika als `sakrale Mitte der Fränkischen Schweiz` und als Wallfahrtsort zur Heiligsten Dreifaltigkeit hat eine Ausstrahlung weit über die Region hinaus. Es sind sicherlich hunderttausende von Menschen, die Jahr für Jahr hier in Gottesdiensten oder im persönlichen Gebet um Trost und Hilfe beten und dies auch erfahren. Die seelsorgerliche Betreuung dieser Menschen ist nur mit einer ausreichenden Anzahl von Geistlichen zu gewährleisten“, fügt Georg Lang erläuternd hinzu.Die Liegenschaft der Klosteranlage befindet sich an der Viktor-von-Scheffel-Straße 1 und bildet zusammen mit der angrenzenden ehemaligen Klosterkirche ein denkmalgeschütztes Ensemble. Die Liegenschaft besteht aus drei Grundstücken, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern befinden. Klosterkirche und Friedhofskapelle stehen im Eigentum der katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein.
Im Rahmen der Gesamtinstandsetzung sollen im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Erneuerung sämtlicher Dacheindeckungen (einschl. Unterkonstruktionen) sowie Einblechungen und Dachentwässerungen, wobei gleichzeitig partiell die Tragkonstruktionen der Dächer ertüchtigt werden.
- Energetische Verbesserung der gesamten Gebäudehülle des Klostergebäudes (Wärmedämmung oberste Geschoßdecke, Außenwände und Bodenplatte, sowie Einbau neuer Fenster und Außentüren).
- Schaffung von fünf Gästezimmern mit jeweils eigener Nasszelle im Obergeschoss sowie insgesamt sieben Patres-Appartements, jeweils bestehend aus einem Wohn- und Schlafraum sowie einer Nasszelle, eines davon barrierefrei im Erdgeschoss.
- Schaffung eines barrierefreien, öffentlich zugänglichen Bereichs im Erdgeschoss (Seelsorge) einschließlich eines barrierefreien WC's.
- Einbau einer neuen Wirtschaftsküche einschließlich der dafür notwendigen baulichen Umbaumaßnahmen.
- Abbruch des im 20. Jh. errichteten Sanitäranbaus, nachdem die verbrauchten Anlagen durch Nasszellen in den Appartements ersetzt werden.
- Abbruch der wegen des starken Käfer(Anobien-)befalls nicht mehr sanierbaren Nebengebäude "Holzlege" und "Trockenhalle" und Wiederaufbau in gleicher Holzkonstruktion.
- Wiederherstellen der Klostergartenanlage einschließlich der Instandsetzung der Einfriedungsmauer (Klostermauer) und Errichtung eines Carports für vier PKW-Stellplätze sowie zwei nicht überdachte Stellflächen.
- Auslagerung der katalogisierten Kunstgegenstände, wie Möbel, Skulpturen, Gemälde und Ikonen, während der Bauzeit und Wiedereinbringung nach Abschluss der Baumaßnahme.